Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung des Ferienhauses von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (im folgenden Mieter genannt) und zwischen Christian Reinke; Fritz-Gerlich-Str. 18, 41466 Neuss (im folgenden Eigentümer genannt).

Die Bankverbindung die im Folgenden erwähnt wird:

Kontonummer : 100576310

BLZ : 33060592 Sparda Bank West

Bei Überbelegung (mehr Personen als im Mietvertrag angemeldet oder Zelt im Garten aufgestellt) endet der Mietvertrag sofort und fristlos ohne Erstattung des Mietpreises. Der Mieter erklärt sich bei Überbelegung eine Entschädigung in Höhe von 1.000,- Euro zu zahlen. Bei der Mitnahme von nicht angemeldeten oder genehmigten Haustieren endet der Mietvertrag sofort und fristlos ohne Erstattung des Mietpreises. Der Mieter erklärt sich bei nicht angemeldeten oder genehmigten Haustieren eine Entschädigung in Höhe von 1.000,- Euro zu zahlen. Zusätzlich werden alle Polstermöbel, Matratzen, Bettwäsche, Inkontinenzschutz, Gardienen auf Kosten des Mieters ausgetauscht sowie die Kosten der Grundreinigung des Hauses zu zahlen.

Allgemeines

Das vom Mieter gemietete Ferienhaus ist inklusive des gesamten Inventars. Alle beweglichen Teile, wie Mobiliar, Geräte sowie Gartenmöbel sind Eigentum des Eigentümers.

Jeder Mieter soll Haus, Mobiliar, Inventar, Garten, Grundstück und Parkplätze pfleglich und sorgsam behandeln, zur Freude des nächsten Gastes und damit das Wiederkommen Freude bereitet.Haustiere dürfen nicht auf die Polstermöbel und auch nicht in die Betten. Bei zuwiderhandeln endet der Mietvertrag sofort. Der Mietpreis und die Kaution werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Für die gesonderte Reinigung der Polstermöbel oder der Betten kommt der Mieter auf.

1. Anmeldungen/Buchungen

Mit der Anmeldung bietet der Mieter dem Eigentümer den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax und E-Mail, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Mieter. Auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Mieter, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht. Der Mietvertrag tritt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und dem Empfang der Anzahlung laut aktueller Preisliste veröffentlicht auf der Homepage und den Flyern (auf das oben genannte Konto des Eigentümers) in Kraft. Bei Nichterfüllung durch nicht Zahlung erlischt jeder Anspruch des Mieters aus diesem Mietvertrag. Die Verpflichtungen zur Zahlung des Mietpreises bleiben bestehen.Sollte dem Mieter die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Eigentümer. Jedweder abgeschlossener Mietvertrag, sei es fernmündlich, per Fax oder E-Mail gilt für beide Parteien. Wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine Möglichkeit der Bestätigung besteht, gilt eine telefonische Zusage. In diesem Fall ist der gesamte Rechnungsbetrag umgehend zu überweisen.

2. Preise

Die gültigen Preise sind auf der Homepage ersichtlich. Tritt hier eine änderung ein, so werden die Preise für die laufenden Verträge stets hier sichtbar bleiben. Etwaig notwendig werdende änderungen nach Vertragsabschluss behält sich der Eigentümer vor, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarte Mietbeginn mehr als 6 Monate liegen. Falls Preisänderungen 10 % übersteigen, ist der Mieter berechtigt, kostenlos innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt vom Vertrag zurückzutreten.

2.1. Kurtaxe

Kurtaxe ist nach den ortsüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten, falls diese von der Gemeinde erhoben wird. Zurzeit ist dieses nicht der Fall.

3. änderungen

Werden auf Wunsch änderungen durchgeführt, so wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- € berechnet. änderungen sind jederzeit möglich. Sie müssen schriftlich bestätigt werden.

4. Zahlung

Bei Erhalt der Rechnung, die auch gleichzeitig der Mietvertrag ist, werden 20 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 150,-€, als Anzahlung fällig. Der Restbetrag muss bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt inklusive der Kaution von 150,- € auf das Konto des Eigentümers eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 4-Wochenfrist wird der Gesamtbetrag sofort fällig.

4.1 . Nebenkosten

Die Nebenkosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Jeder Mieter ist verpflichtet den Strom und Wasserzähler bei Schlüsselübergabe, um spätere Reklamationen auszuschließen, im Beisein von der Person, die ihm den Schlüssel übergibt, abzulesen und in die dafür vorgesehene Tabelle eintragen zu lassen. Dass gleiche Prozedere wird bei Ende des Mietverhältnisses durchgeführt. Auf Basis der Zählerstände wird die Berechnung der Nebenkosten vom Eigentümer durchgeführt. Strom wird pauschal mit 0,23 € Cent /Kwh abgerechnet. Wasser inklusive Abwasser wird mit 8,70 € /m³ berechnet. Stand Oktober 2009.

5. Reklamationen

Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen nicht auszuschließen. Diese müssen unverzüglich an die Vorort ansässige Hausverwaltung weitergegeben werden. Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, muss der Mieter entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietdauer gegenüber dem Eigentümer geltend machen. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Diese Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Das Verfalldatum beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte.

6. Ersatzmieter

Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er es dem Eigentümer mitteilt. Der Eigentümer kann jedoch dem Wechsel der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften oder dem Vermietungskonzept entgegensteht.

6.1. Belegung/Untervermietung

Das Untervermieten ist grundsätzlich untersagt.

7. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, berechnet der Eigentümer pro angemietetem Objekt/Ferienwohnung eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung:

bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Gesamtmietpreises (jedoch mindestens 150,- €) ab 44 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmietpreises ab 21 Tage vor Mietbeginn 80 % des Gesamtmietpreises.

8. Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und änderungserklärungen müssen in beidseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich erfolgen.

9. Haustiere

Haustiere dürfen nur nach Einwilligung des Eigentümers mitgebracht werden. Der Aufpreis beträgt bei Genehmigung durch den Eigentümer 5,-€ / Tag / Tier. Der Mieter hat Sorge zutragen, dass gar niemand in der Ferienanlage durch sein Haustier belästigt oder gar bedroht wird. Andernfalls kann die Hausverwaltung vor Ort oder der Eigentümer einen sofortigen Verweis aus dem Haus aussprechen. Ein derartiger Verweis entbindet den Mieter nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

10. Aufhebung des Mietvertrages

Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Eigentümer sowie der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten.

11. Daten

Der Eigentümer ist berechtigt alle personenbezogenen Daten des Mieters für die Verwaltung zu speichern. Sollte der Mieter nicht einverstanden sein, ist ein schriftlicher Widerspruch notwendig. Für die Richtigkeit der seinerseits angegebenen Daten ist der Mieter verantwortlich.

12. Baulärm

Sollte es unvorhersehbar bei oder in unmittelbarer Nähe des gemieteten Ferienhauses / Objektes zu Beeinträchtigen durch Baustellen oder Baulärm kommen, haftet der Vermieter nicht. Der Eigentümer ist gehalten, die Störungen nach seinen Möglichkeiten so gering wie möglich zu halten.

12.1. Parkflächen

Auf den zum Haus gehörenden Stellplätzen könne 1- 2 Fahrzeuge geparkt werden. Ausfahrt sowie das Abstellen erfolgt ohne Gewähr und auf eigene Gefahr.

13. Ausfall von Freizeitanlagen

Der Ausfall von einzelnen Freizeitanlagen aus berechtigt nicht zur Rückforderung bzw. Teilrückforderung der Mietsumme.

14. Allgemeine Verpflichtungen

Alle Mieter sind angehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten (einzusehen in den AGB). Das übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus der Ferienanlage nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.

14.1 Auszug aus der Hausordnung Reinigung – Endreinigung

Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung selbst sauber zu halten. Auf Wunsch werden unterläufig Reinigungen durchgeführt. Die Kosten haben die Mieter zu tragen – sie belaufen sich auf derzeit 45 €/Reinigung. Der Mieter übergibt das Ferienhaus besenrein zur Endreinigung. Die Endreinigung wird ausschließlich durch Personal des Eigentümers durchgeführt. Die Kosten hat der Mieter zu tragen – sie belaufen sich zurzeit auf 45,-€.

15. übergabe und Endabrechnung

Die übernahme erfolgt wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart jeweils um 16:00 Uhr am Anreisetat und die Rückgabe am Abreisetag um 10:00 Uhr. Gegenstände die während des Aufenthaltes beschädigt wurde oder abhanden gekommen sind, müssen ersetzt werden. Die Kosten hierfür werden dem Mieter in Rechnung gestellt, mit der Kaution verrechnet, wie auch die Nebenkosten für Strom und Wasser. Bei der Anmietung des Objektes hat jeder Mieter im Beisein von der Person, welche die Schlüssel übergibt, die Zählerstände von Strom und Wasser festzuhalten. Erfolgt dieses nicht, wird der Zählerstand, welcher beim Auszug des vorhergehenden Mieters festgehalten wurde, als Anfangszählerstand zugrunde gelegt. Wenn beim Auszug der Zählerstand nicht festgehalten wurde, so wird der Anfangszählerstand von dem nachfolgenden Mieter als Grundlage für die Berechnung genommen. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, umgehend dem Eigentümer telefonisch zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, das ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der Anmeldende haftet persönlich für alle Mittreisenden.

15.1. Schäden an Sachen und Personen

Der Eigentümer übernimmt keinerlei Haftung für die zusätzlich zu Verfügung gestellten Fahrräder, Hausgeräte oder andere Gerätschaften, sowie des Kaminofens. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Wenn ein Defekt erkannt wird, ist dieser umgehend dem Eigentümer telefonisch zu melden und das betreffende Gerät ist, bis zu seiner Instandsetzung, nicht mehr zu benutzen. Außerdem wird keinerlei Haftung für Personen, insbesondere Kinder oder Tiere, übernommen, die ins Wasser fallen, da das Haus nur ca. 25 m vom Wasser entfernt ist und keine Absperrung zum Wasser und Hafenbecken existiert.

15.2. Mietumfang

Zum im Preis mit einbegriffenem Mietumfang gehört: Die Benutzung aller Räume, Mobiliar und Geräte. Bei Abhandenkommen oder Funktionseinschränkung der zum Haus gehörenden Sachen ist der Mieter verpflichtet dieses dem Eigentümer zu melden. Die Benutzung aller zum Haus gehörenden Gegenstände erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

15.3. Benutzung des Kaminofens

Der Miete hat alles so zu hinterlassen, wie er es vorgefunden hat. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

15.4. Benutzung des Außengrills

Der Miete hat alles so zu hinterlassen, wie er es vorgefunden hat. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

15.5. Benutzung der Fahrräder

Die Fahrräder müssen vor der Benutzung vom Mieter auf ihren verkehrssicheren Zustand überprüft werden. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Beleuchtung, Bremsen, sowie Schaltung zu legen. Die Fahrräder, die nicht verkehrstüchtig sind, dürfen nicht benutzt werden. Die Mängel sind dem Eigentümer mitzuteilen. Wenn ein Defekt während einer Fahrradtour auftritt, ist der jeweilige Mieter dafür verantwortlich, dass das Fahrrad wieder zum Haus gebracht wird. Ebenso ist der jeweilige Mieter für das Abschließen zuständig. Hierfür steht für jedes Fahrrad ein Schloss zur Verfügung. Die Schlüssel für die Schlösser hängen im Schlüsselkasten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

16. Kaution

Der Eigentümer ist berechtigt, eine Kaution von 150,-€ zu verlangen. Die Kaution wird nach Abzug der Unkosten für Strom und Wasserverbrauch und der eventuell entstandenen Schäden umgehend auf das Konto des Mieters zurück überwiesen. Eventuell höhere Schadensansprüche werden durch die Einbehaltung der Kaution nicht gegenstandslos.

16.1. Kautionsrückzahlung bei Beschädigungen durch den/die Mieter

Die entstandenen Kosten für Reparaturen an beschädigten oder Abhanden gekommenen Teilen, Mobiliar oder das ersetzen/reparieren von Inventar, Mobiliar oder die Reparatur von Beschädigungen am Haus, werden von der Kaution abgezogen der Rest wird dem jeweiligen Mieter zurück überwiesen. Wenn die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten die Höhe der Kaution überteigt, sind die Kosten vom Mieter zu begleichen. Die Kaution verbleibt in dem Fall im Besitz des Eigentümers. Die Rückzahlung erfolgt um Zeitpunkt der Endabrechnung, schnellstmöglich nach Erhalt sämtlicher Verbrauchsrechnungen.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist in Rechlin-Nord oder Mirow . Gerichtsstand für beide Parteien ist Neuss.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zu Folge.

19. Druckfehler

Für die Druckfehler haftet der Eigentümer nicht. Die Preisangabe in der Buchungsbestätigung hat Gültigkeit.

Christian Reinke; Fritz-Gerlich-Str. 18, 41466 Neuss Stand: Oktober 2009